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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Abschluss im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag
über die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen
oder sonstiger Werbemittel unter Beachtung der von dem Verlag
angebotenen Rabattstaffeln, wobei die rechtsverbindlichen Anzeigenaufträge jeweils erst durch schriftliche Bestätigung des Abrufs
zustande kommen.

2.
Abruf ist die Aufforderung des Auftraggebers an den Verlag, auf
Grundlage eines Abschlusses eine konkrete Anzeige, Fremdbeilage
oder sonstiges Werbemittel zu veröffentlichen und die Zustellung der
für die Produktion erforderlichen Texte und Vorlagen.

3.
Ablehnung von Aufträgen: Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses,
nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen.

4.
Kündigung von Aufträgen/Höhere Gewalt: Anzeigenaufträge können nur schriftlich, auch per Telefax oder E-Mail, gekündigt werden.
Die „Frankenkids“ Verlags GmbH & Co. KG gewährt dem Auftraggeber
ein kostenloses Stornierungsrecht innerhalb der ersten 10 Werktage nach Vertragsabschluss. Bis zu 4 Wochen nach Vertragsabschluss
(bzw. bis 2 Wochen vor Anzeigenschluss) ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag gegen eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswerts zu stornieren. Für Stornierungen nach diesem Zeitraum wird
der volle Buchungsbetrag berechnet. Eine Gutschrift des Anzeigenvolumens der jeweiligen Anzeigenbuchung kann nur in Absprache mit
der „Frankenkids“ Verlags GmbH & Co. KG in dem jeweils laufenden
Kalenderjahr erfolgen.

5.
Haftung für den Inhalt der Anzeige: Der Auftraggeber ist für den
Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Er
stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet,
ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt.

6.
Der Auftraggeber versichert, dass das jeweils zur Verfügung gestellte Motiv frei von Rechten Dritter ist bzw. der Auftraggeber die
ausdrückliche Genehmigung für die Verwendung des Motiv durch die
„Frankenkids“ Verlags GmbH & Co. KG vom Rechteinhaber erhalten
hat.

7.
Anzeigenaufträge, die ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder
an bestimmten Plätzen im Magazin veröffentlicht werden sollen,
müssen so rechtzeitig im Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber
noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag
auf diese Weise nicht auszuführen ist.

8.
Aufträge werden in Reihenfolge des Eingangs, jedoch nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazität erfüllt. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

9.
Anzeigenrechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mahnund Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der
Auftraggeber.

10.
Gewährleistung: Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei
offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber spätestens ein Jahr nach
Veröffentlichung der entsprechenden Druckschrift reklamieren. Bei
fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige, trotz rechtzeitiger Lieferung
einwandfreier Druckunterlagen und rechtzeitiger Reklamation, kann
der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige
(Nacherfüllung) verlangen. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene
Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so
hat der Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder
Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der
Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Gewährleistungsansprüche
von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage.

11.
Haftung: Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen
den Verlag sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug, der Verletzung vertraglicher Pflichten, der Verletzung
gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Verlag hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt,
die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist oder die
Schadensersatzansprüche resultieren aus einer Beschaffenheitsgarantie. Soweit der Verlag dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Alle
Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren in 12 Monaten
nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen
müssen.

12.
Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt.

13.
Speicherung von Kundendaten: Der Verlag speichert im Rahmen
der Geschäftsbeziehungen die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes.

14.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen ist 90491 Nürnberg als Sitz des Verlags.

15.
Geltendes Recht: Es gilt deutsches Recht.
Stand: 1. September 2020