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Mietrecht für Familien

Wenn Kinderlachen zur Belastungsprobe wird

Als wir in unsere Wohnanlage zogen, war ich schwanger. Draußen war es kalt, die Bäume kahl. In der Luft lag dieser besondere Geruch von Neuanfang – frische Farbe, neue Möbel. Wir standen zwischen unausgepackten Kartons und wussten: Hier beginnt etwas Neues. Und das tat es. Ein neues Leben, unsere Familie und eine Nachbarschaft, die sich wie ein kleiner Mikrokosmos anfühlte.

Wir hatten ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn. Besonders zu einer Familie, mit der wir oft im Treppenhaus plauderten. Aus einem schnellen „Hallo“ wurde regelmäßig ein langes Gespräch.

Vom Familienglück zur Belastungsprobe

Jahre später ergab sich die Möglichkeit, innerhalb der Wohnanlage in eine größere Wohnung zu ziehen. Mehr Platz für unseren Sohn, der damals viereinhalb Jahre alt war. Für uns fühlte es sich an wie ein kleines Familienglück auf der nächsten Etage.

Doch mit dem Umzug änderte sich alles. Direkt unter uns wohnte nun ausgerechnet jene Nachbarin, mit der wir uns früher so gut verstanden hatten. Kaum waren wir eingezogen, begannen die Spannungen. Sobald kleine Füße über das Parkett trippelten, folgten Klopfzeichen von unten. Wenn unser Sohn lachte, spielte, sich freute – stand plötzlich die Polizei vor der Tür.

Ein besonders prägender Moment war der Geburtstag unseres zweiten Sohnes. Kein Kindergeburtstag mit Lärm und Spielen, sondern ein kleiner Tisch, Großeltern, Paten, Kuchen und Luftballons. Kein Geschrei, keine Musik – nur Gespräche und Lachen. Und doch klingelte es: Polizei …

Was Familien dürfen – und was Nachbarn hinnehmen müssen

In solchen Momenten haben wir uns oft gefragt: Sind wir wirklich zu laut? Dürfen unsere Kinder hier Kinder sein?

Die Antwort lautet: Ja! Kinder dürfen spielen, toben, lachen, weinen, laut sein – jeden Tag, drinnen wie draußen. Denn all das gehört zu einem gesunden Aufwachsen. Es ist kein „Störfaktor“, sondern Ausdruck von Leben. Und dieses Leben darf sich – auch lautstark – in einer Wohnung entfalten. Kleine Kinder trampeln nicht, um zu provozieren. Sie rennen, weil ihre Beine zu viel Energie haben, um zu schleichen. Sie weinen nachts, weil sie ihre Eltern brauchen, nicht, weil sie die Nachtruhe sabotieren wollen.

Regeln und Rücksicht

Es ist selbstverständlich, dass Kinder in der Wohnung spielen dürfen. Ihr Spielen darf aber nicht zu einer unzumutbaren Belastung für andere Hausbewohner werden. Eltern sind daher gefordert, insbesondere während der allgemeinen Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen. Gleichzeitig müssen Nachbarn das Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern als normales, unvermeidbares Verhalten hinnehmen, das nun einmal zum Familienalltag gehört.

Kinderwagen im Hausflur

Für Familien ist es oft unzumutbar, den Wagen täglich in die Wohnung zu tragen. Deshalb dürfen Kinderwagen im Treppenhaus stehen, wenn sie niemanden behindern. Ist ein Aufzug vorhanden, den man problemlos nutzen kann, kann der Vermieter jedoch verlangen, dass dieser Weg genutzt wird. Pauschale Verbote in der Hausordnung sind in der Regel unwirksam. Anders verhält es sich mit Fahrrädern, Rollern oder Bobbycars. Diese müssen im Keller, im Fahrrad-

raum oder in der Wohnung untergebracht werden. Das Treppenhaus ist kein Abstellplatz. Ebenso wenig ist es ein Spielplatz: Rollschuhfahren oder Aufzugfahren aus Spaß ist dort tabu.

Am Ende zählt das Miteinander

Eltern müssen sich nicht für jedes Kinderlachen rechtfertigen. Und sie müssen sich nicht alles gefallen lassen. Wenn Gespräche nicht möglich sind oder die Situation eskaliert, können Mieterschutzvereine helfen. Auch eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz kann sinnvoll sein, wenn man sich absichern möchte. Nicht jede Geschichte endet zum Glück mit einer Anzeige oder einem Streit. Unsere hat sich mit der Zeit gewandelt. Je älter unsere Kids wurden, desto entspannter wurde die Lage. Inzwischen verstehen wir uns mit unserer Nachbarin wieder gut und tauschen hin und wieder ein paar selbstgebackene Köstlichkeiten aus.

Olga Diesendorf


Beitragsbilder: hiv360 – adobe.stock.com; Seventyfour – adobe.stock.com; fizkes – adobe.stock.com

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