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Das ändert sich rechtlich 2024 für Eltern

Kennst du die neuesten Entlastungen für Familien? Mach dich hier schlau!

Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn 2024 einige Anpassungen bei verschiedenen Leistungen vorgenommen, die (künftige) Eltern betreffen. Außerdem arbeitet sie aktuell an mehreren weiteren Änderungen, die werdende Mütter und Väter auf dem Schirm haben sollten. Verschaffe dir einen Überblick zu den aktuellen Plänen und erfahre, wann die Änderungen voraussichtlich kommen werden.

Anpassungen bei Eltern-Leistungen ab 1.1.2024

Kurz vor Jahresende 2023 kündigte die Regierung Entlastungen für Familien an. Ein Überblick:

Kinderzuschlag steigt

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Kinderzuschlag von max. 250 Euro auf max. 292 Euro pro Monat und Kind erhört. Eltern, die zwar ausreichend für ihren eigenen Bedarf verdienen, bei denen das Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um sämtliche Familienkosten zu decken, erhalten zusätzlich diese Leistung.

Unterhaltsvorschuss steigt

Der Unterhaltsvorschuss steigt ab Januar 2024 monatlich altersabhängig um 43 bis 57 Euro aufmax. 230 bis 395 Euro. Den Vorschuss können Alleinerziehende beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen.

Kinderfreibetrag steigt

Der steuerliche Kinderfreibetrag, der alternativ zum Kindergeld in der Einkommenssteuer
Anwendung findet, erhöht sich 2024 auf 6.384 Euro pro Kind (360 € mehr als im Vorjahr). Im Laufe des Jahres soll eine weitere Erhöhung stattfinden. Hiervon profitieren vor allem
Besserverdienende.

Eltern können sich über diese rechtlichen Änderungen freuen!

Kinderkrankentage steigen

Für 2024 und 2025 wird die Anzahl der regulären Kinderkrankentage von jährlich 10 auf 15
Arbeitstage pro Kind und Elternteil erhöht; bei mehreren Kindern sind es maximal 35 Arbeitstage pro Elternteil. Für Alleinerziehende steigt die Zahl von 20 auf 30 Arbeitstage und maximal 70 Arbeitstage. Außerdem gibt es für stationär behandelte Kinder ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Neuerungen soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter fördern, nachdem die Corona-Sonderregelungen ausgelaufen sind.

Bürgergeld steigt

Der Regelbedarf für Alleinstehende steigt um 61 Euro bzw. für Paare mit Bedarfsgemeinschaft um 55 mehr je Partner:in. Für Kinder erhöht sich der Regelbedarf altersabhängig um 39 bis 51 Euro auf 357 bis 471 Euro. Schulkinder bekommen außerdem mehr Geld für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.

Weitere Änderungen

Neben diesen Erhöhungen steigt außerdem der gesetzliche Mindestlohn und das Pflegestudium wird attraktiver. Einschränkungen gibt es jedoch – wie oben zusammengefasst – beim Elterngeld.

Quelle: Anpassungen bei verschiedenen Leistungen ab 1.1.2024 – Pressemitteilung des BMFSFJ

Weiterlesen: 6 Themen, die 2024 und 2025 auf Eltern zukommen werden


Über die Autorin

Madlen Schrimpf ist Diplom-Kauffrau, Bankkauffrau und Mutter von zwei Kindern. Während ihrer Elternzeit gründete sie das Unternehmen ORGAMAMI und entwickelt seitdem Online-Angebote, die werdenden Eltern dabei helfen, ihre rechtlichen, finanziellen und organisatorischen To-dos zu kennen. Ihre Mission besteht darin, Schwangere über ihre Rechte und Optionen so gut aufzuklären, dass sie bestens informiert selbstbestimmte Entscheidungen für sich und ihr Kind treffen können und nicht – so wie Madlen selbst in der Schwangerschaft – ständig Angst haben, irgendwas zu übersehen und später die eine oder andere Entscheidung bereuen. Damit das nicht passiert, hat sie den ORGAMAMI Orga-Fahrplan mit allen 35 To-dos in der Schwangerschaft entwickelt, den du dir auf orgamami.de kostenlos herunterladen kannst. Instagram: @orgamami


 

Beitragsbild: Bild von David Wagner auf Pixabay

Mutter mit Kind im Park: Bild von Tim Kraaijvanger auf Pixabay

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