Diese Entscheidung muss jedoch nicht endgültig sein. Kaum ein anderes Bundesland in Deutschland bietet eine derartige Vielfalt im Schulsystem wie Bayern. Laut dem Kultusministerium führen ganze 32 verschiedene Wege zum Abitur – eine Zahl, die auf den ersten Blick vielleicht verwirrend erscheint, jedoch auch nicht von Bedeutung ist. Denn am Ende der 4. Klasse müssen sich Eltern sowie Schülerinnen und Schüler beim Übertritt erstmal nur für eine der drei weiterführenden Schularten entscheiden.
Übertritt – ein erster Schritt in die Zukunft
Der Übertritt von der Grundschule in die 5. Klasse der weiterführenden Schule, sei es eine Mittelschule, eine Realschule oder ein Gymnasium, ist in jedem Fall ein aufregender Schritt für das Kind. Dieser Wechsel birgt nicht nur neue fachliche Herausforderungen, sondern auch die Gelegenheit, sich in einer neuen Umgebung zu entfalten und persönlich zu wachsen. Wichtig ist hierbei, dass diese Entscheidung nicht ausschließlich von den Eltern, sondern auch von den Schülerinnen und Schüler selbst getroffen werden sollte.
Individuelle Entscheidung
Kinder haben eigene Interessen, Begabungen und Fähigkeiten. Daher sind ihre Wünsche und Vorstellungen bei der Wahl der weiterführenden Schule zu berücksichtigen. Dies kann sich in positiver Weise auf ihre Motivation und ihr Engagement in der Schule auswirken.
Der Übertritt unseres älteren Sohnes liegt bereits fünf Jahre zurück. Er hatte keine klaren Präferenzen gehabt, was bedeutete, dass wir als Eltern diese wichtige Entscheidung anhand seiner Kenntnisse und Vorlieben treffen mussten. Bei dem Kleinen sieht es anders aus. Bereits in der zweiten Klasse äußerte er den Wunsch, ans Gymnasium in eine Chorklasse zu gehen. Er arbeitet nun entschlossen auf dieses Ziel hin und lässt sich nicht aus der Ruhe bringen.
Manche Kinder wissen von Anfang an, welche Richtung sie einschlagen möchten. Andere hingegen sind noch unentschlossen bezüglich ihres weiteren Wegs. Beides ist in Ordnung – sie werden alle ihren eigenen Weg gehen.
Die Gefahr der Überforderung
Ein zu anspruchsvolles Umfeld kann zu Überforderung führen und die Freude am Lernen beeinträchtigen. Deswegen sollten die Eltern und Lehrer bei der Entscheidung für eine der Schularten nicht nur die Wünsche der Kinder respektieren, sondern auch die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse realistisch einschätzen und eine Schule auswählen, die eine ausgewogene Balance zwischen Herausforderung und Unterstützung bietet.
Der passende Schultyp
In Bayern bieten sämtliche Schultypen unterschiedliche Möglichkeiten einen Schulabschluss zu erwerben. Grundsätzlich kann festgehalten werden: Jeder erworbene Abschluss eröffnet den Weg zur nächsten höheren Stufe der Schullaufbahn. Nach der Grundschule stehen jedoch zunächst 3 Schultypen zur Auswahl:
1. Die Mittelschule erstreckt sich über die Jahrgangsstufen 5 bis 9 oder 5 bis 10. Hier liegt der Fokus des Unterrichts stark auf berufsbezogenen Themen und vermittelt gleichzeitig eine solide Grundbildung.
2. Realschulen umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10 und bieten eine praxisorientierte Bildung mit Fokus auf berufliche Perspektiven.
3. Gymnasien hingegen legen großen Wert auf akademische Spitzenleistungen und bereiten Schülerinnen und Schüler gezielt auf eine Hochschulausbildung vor. Ihre Schullaufbahn umfasst in der Regel die Jahrgangsstufen 5 bis 13.
Weitere Einflussfaktoren beim Übertritt
Der Einfluss von Freunden sollte nicht unterschätzt werden. Gemeinsam den Schulalltag zu meistern, kann die Motivation steigern und das soziale Umfeld stärken. Auch die angebotenen Wahlfächer spielen eine Rolle. Der vertraute Schulweg kann zudem den Alltag erleichtern und Stress reduzieren.
Fällt Eltern die Schulentscheidung schwer, lohnt sich ein Gespräch mit der Klassenleitung oder der Beratungslehrkraft.
Blütenzauber & Frühlingsgefühle – Die Pflanzen zeigen ihre Farbenpracht, die warme Sonne verwöhnt unsere Haut und zieht uns nach draußen in den Wald, auf die Wiese und in die Straßencafés. Frühling! Die vielen positiven Düfte, Farben und Gefühle versetzen uns in Hochstimmung und geben dem Gehirn den Befehl, Glückshormone zu produzieren. Jetzt gibt es draußen mit Kindern ganz viel zu entdecken!
600.000 neue Blätter für die Buche
Bereits Ende Februar bohren sich die Krokusse durch die letzten Schneereste. Maiglöckchen, Narzissen und Waldveilchen folgen und man kann nun überall den Pflanzen beim Wachsen und Erblühen zusehen. Wald und Wiese werden bunt. Alleine an einer einzigen Buche sprießen um die 600.000 neue Blätter! Wer im Herbst darran gedacht hat, Tulpenzwiebeln zu setzen, darf sich bald über einen bunten Tulpenteppich freuen. Nehmt einen knospenden Zweig mit nach Hause und steckt ihn in die Vase. Für Kinder ist es faszinierend zu beobachten, wie nach und nach die Blätter austreiben.
Alle Vöglein sind schon da
Jeden Morgen weckt uns jetzt fröhliches Vogelgezwitscher. Der Star ist einer der ersten Zugvögel, der aus dem Süden zurückkehrt. Gefolgt von den Bachstelzen, der Nachtigall oder den Mauerseglern beginnen sie bald alle mit ihrem Balzritual und dem Nestbau. Die Insekten schlüpfen aus ihren Verstecken, Frösche und Kröten gehen auf Wanderschaft und viele Waldtiere verlassen ihre Winterschlaf- und Ruheplätze. Das Igelchen hat über den Winter ein Drittel seines Körpergewichts verloren und ist nun auf Nahrungssuche. In der gesamten Tierwelt zeigen sich die Männchen den Weibchen mit Gesängen und Lockrufen von ihrer besten Seite.
Mit Kindern Wald und Wiese erkunden
Es schwirrt, brummt und summt, krabbelt und kriecht – und wie das duftet! Geht mit den Kindern im Wald und auf der nahe gelegenen Wiese auf Entdeckungstour. Wie fühlt es sich an, wenn ein Käfer über die Hand krabbelt, wie riechen die Blüten und wer singt denn da? Natur und Jahreszeiten hautnah zu erleben, ist wichtig für die kindliche Entwicklung. Natur spendet Kraft und ist der beste Lehrmeister. Außerdem kann man dann im Heimat- und Sachkunde-Unterricht ganz schön punkten.
Der Kinder-Erlebnisweg Hollfeld ist eine Rundwanderung durch das beschauliche Kainachtal und bietet an verschiedenen Stationen Erlebnisfelder und Informationstafeln. So können die Kleinen über einen Barfußfeld laufen, auf einem Holzxylophon spielen oder durch einen langen, ausgehöhlten Baumstamm kriechen.
Wegbeschreibung
Der Weg ist als „Kinder-Erlebnisweg“ ausgeschildert und Teil des Korat Hollfelder Gedächtniswegs. Vom Ausgangspunkt am Freibad Hollfeld geht es auf der rechten Seite der Kainach am Waldrand entlang. Entlang der Route werden immer wieder verschiedene Erlebnisstationen wie ein Holzxylophon, Barfußfeld, Spechthöhle, Insektenhotel oder ein Wasserrad passiert. Nach etwa 2 km am Wegkreuz die Kainach queren und dem Weg auf der gegenüberliegenden Seite wieder zurück zum Freibad folgen.
Mit Kinderwagen an der Abzweigung rechts mit Treppenstufen gerade auf dem Weg weitergehen. Es geht kurz mäßig bergauf, bevor der Weg über wenige, niedrige Treppenstufen abwärts, vorbei am Freizeitweiher wieder zum Freibad führt.
Infos zum Kinder-Erlebnisweg Hollfeld
Länge: 3,5 km
Dauer: ca. 1,5 Std.
Anforderung: Leicht, mit Kinderwagen möglich
Naviadresse: 96142 Hollfeld, Badstraße
Der Familienvater Bernd Deschauer liebt es, in der Natur zu sein und verbringt jede freie Minute draußen. Sei es beim Wandern mit der Familie, oder beim Laufen bzw. Rennradfahren.
Seit 2011 betreibt Bernd Deschauer das Portal wanderzwerg.eu, auf dem Ausflugstipps für Familien aus vielen verschiedenen Regionen präsentiert werden. Zudem hat er mehrere Bücher geschrieben.
Info zum Buch
Traumhaft schöne, wildromantische Natur und das faszinierende UNESCO-Welterbe: Bamberg, umrahmt von den Naturparks Fränkische Schweiz, Haßberge und Steigerwald, ist ein wahres Paradies für Wander- und Outdoorfreunde. Gerade Familien und Genussmenschen finden in diesem Buch abwechslungsreiche Erlebniswege, aussichtsreiche Burgenziele und gemütliche Gaststätten zum Seele baumeln lassen. Ein perfekter Begleiter für Wanderungen mit den kleinen EntdeckerInnen, egal ob mit Kinderwagen, Trage oder Rad.
Kinderzimmer sind die Epizentren der Fantasie und gleichen oft Schlachtfeldern aus Bausteinen, Puzzles, Kuscheltieren und herumfliegenden Socken. Die Spielsachen scheinen sich über Nacht zu vermehren und stetig mehr zu werden, ganz ohne Zutun der Eltern. Aber wohin mit all den Spielsachen? Und wie können wir diese kleinen Menschen motivieren, selbst aufzuräumen und nicht nur Chaos zu verbreiten?
Tipps fürs Kinderzimmer
Kinderzimmer „kniend“ einrichten
Eine durchdachte, auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnittene Einrichtung schafft beste Voraussetzungen für Ordnung im Kinderzimmer. Versetzt euch beim Einrichten des Raumes in die Lage eures Kindes. Ein kleiner zweijähriger Knirps weiß mit einem zwei Meter hohen Regal nichts anzufangen. Platziert deswegen alle Kisten, Regale und Schubladen besser direkt auf Augenhöhe des Kindes.
Spielsachen, die täglich bespielt und heiß geliebt werden, müssen leicht zugänglich und gut organisiert sein. So vermeidet ihr, dass der Nachwuchs beim Suchen seines Kuscheltiers etliche Kisten auskippt und den Inhalt quer über den Fußboden verteilt.
Verschiedene Bereiche einrichten
Das Kinderzimmer muss gut strukturiert sein, damit sich Kinder besser zurechtfinden. Gestaltet für euren Nachwuchs deswegen eine Spiel-, Lern- bzw. Kreativ- und Kuschelecke. Das hilft den Kindern, alle Sachen an ihrem Platz zu halten.
Stauraum schaffen
Genügend Stauraum im Kinderzimmer ist das A und O! Bei unseren Kindern haben sich vor allem Betten mit Rollcontainern, Bücherregale und viele Kisten bewährt. In Rollcontainern bewahren sie große Spielsachen sowie Schulmaterialien auf. In Aufbewahrungskörben, Klappkisten sowie Paper Pulp Boxen aus recyceltem Papierzellstoff haben dagegen Kleinkram, Bastelzeug sowie Bausteine ihren Platz.
Dekorative Körbe und Kisten sind nicht nur hübsch anzusehen. Sie helfen auch dabei, Kinder zur Selbständigkeit zu erziehen. Nach dem Spielen werden die Spielsachen ganz einfach in den Kisten verstaut und wieder an ihren Platz gestellt. Das schaffen schon die Kleinen.
Ausmisten schafft Platz
Selbst das cleverste Ordnungssystem versagt auf Dauer, wenn von allem zu viel vorhanden ist. Mehr Dinge zu besitzen bedeutet, auch mehr und häufiger aufräumen und organisieren zu müssen. Deswegen lohnt es sich, regelmäßig gemeinsam mit dem Nachwuchs auszumisten und sich von nicht mehr bespielten bzw. kaputten Spielsachen zu trennen. Dabei ist es wichtig, sich jedes Spielzeug ganz genau anzuschauen und zu entscheiden, ob es bleiben darf oder gehen muss. Verteilt hierfür am besten den Inhalt des kompletten Schrankes/Regals auf dem Fußboden und organisiert alle Sachen von Grund auf neu.
So ordentlich lieben Eltern Kinderzimmer. Bild von Ferenc Keresi auf Pixabay
Aufräumspiele fürs Kinderzimmer
Aufräumen kann lästig sein. Gerade Kinder bevorzugen lieber eine Viertelstunde länger zu spielen, anstatt das Chaos zu beseitigen. Mithilfe von festen, in den Alltag integrierten Ritualen wird das gemeinsame Aufräumen zum Kinderspiel. Mit lustigen Aufräumspielen bringt ihr außerdem Spaß und Abwechslung rein, sodass Kinder das Aufräumen nicht mehr als lästig empfinden werden.
1. Ein rasantes Aufräumspiel
Ein Spieler sucht sich eine Farbe aus und sagt laut: „Alle roten Spielsachen verschwinden im Regal!“ Andere Mitspieler räumen die Sachen in genannter Farbe blitzschnell dorthin, wo sie hingehören. Gespielt wird reihum. Das Spiel ist beendet, wenn das Kinderzimmer blitzblank ist.
2. Aufräum-Tanz
Der Aufräum-Tanz funktioniert ähnlich dem Stopp-Tanz: Der Spielleiter macht die Musik an. Die Kinder tanzen ausgelassen zur Musik. Stoppt der Spielleiter die Musik, müssen alle Kinder so schnell wie möglich fünf Dinge aufräumen.
Fazit:
Ordnung im Kinderzimmer zu halten ist ein fortlaufender Prozess. Die Interessen der Kinder verändern sich: Neue Spielsachen ziehen ein, alte müssen dagegen gehen. Mit einem cleveren System, ausreichend Stauraum und neuen Gewohnheiten wird das Aufräumen im Kinderzimmer zu einem Kinderspiel.
Spätestens wenn die Kinder in die 4. Klasse kommen, machen sich viele Eltern Gedanken über den Übertritt: Wie können wir unser Kind unterstützen? Welche weiterführende Schule ist die richtige Wahl? Das 4. Schuljahr stellt nicht nur die Kinder, sondern auch deren Eltern vor einer großen Herausforderung.
Erwartungen der Eltern
Eltern meinen es gut und möchten nur das Beste für ihre Kinder. Doch was ist das Beste? In der Realität wollen die meisten Eltern ihre Sprösslinge auf dem Gymnasium sehen. Dabei geraten die tatsächlichen Fähigkeiten der Kinder oft in den Hintergrund. Zudem verlieren Eltern das eigentliche Ziel, ihre Kinder stark zu machen, manchmal völlig aus den Augen.
Stärkung des Selbstwertgefühls
Für die Entwicklung des Kindes ist es von fundamentaler Bedeutung, dass es Fürsorge und Zuneigung der Eltern erfährt. Ganz besonders dann, wenn gerade gute Noten ausbleiben. Weigern sich Kinder zu lernen, kann Kritik zwar sinnvoll sein. Ist die Probe jedoch bereits gelaufen und steht das Ergebnis fest, ist es zu spät, um zu kritisieren. Vielmehr ist in so einer Situation ein liebevoller Blickkontakt, eine Umarmung sowie ein konkretes „Du bist mir viel wichtiger als deine Noten“ angebracht. Das Ergebnis dieser Zuneigung ist ein stärkeres Selbstwertgefühl, weil das Kind sich sicher sein kann, dass es geliebt wird und nicht nur seine Leistungen.
Geduld haben
Geduldig zu sein stellt für viele Eltern eine Herausforderung dar. Gerade nach einem langen Arbeitstag sind Eltern oft gereizt, wenn Kinder immer wieder die gleichen Fehler machen oder neue Lerninhalte nicht sofort begreifen. Ruhe bewahren heißt hier die Devise. Das signalisiert den Kindern, dass sie Schwächen zeigen können und die nötige Zeit bekommen.
Vorbild sein
Kinder lernen, indem sie sich an Vorbildern orientieren und deren Verhalten nachahmen. Geben Eltern in schwierigen Situationen nicht sofort auf und verfolgen ihre Ziele weiter, machen es die Sprösslinge auch so. Allerdings werden nicht nur positive Verhaltensmuster übernommen, sondern auch viele Angewohnheiten von Erwachsenen, die die Kids vom Lernen abhalten – zum Beispiel etwa das ständige Sitzen vor dem Fernsehen oder am Handy.
Realistische Ziele setzen
Eltern sollten gemeinsam mit Kindern realistische Ziele setzen, um die Enttäuschung am Ende des Schuljahres zu vermeiden. Dabei gibt es einen allgemeinen Grundsatz: Das Ziel muss SMART sein.
So wird der Übertritt SMART!
1.S wie spezifisch
Der Übertritt an eine weiterführende Schule – die Schulart ist erstmal irrelevant – ist ein langfristiges Ziel, welches in viele weitere Ziele unterteilt werden sollte. Im Vordergrund sollte also nicht die zukünftige Schulart stehen, sondern etwa die nächste Deutschprobe.
2. M wie messbar
Die schulischen Leistungsnachweise werden mit einer Note bewertet. Somit sind die gesetzten Ziele leicht messbar. Formuliert das Kind also als Ziel, in der nächsten Matheprobe eine 3 zu schreiben, können sowohl das Kind als auch seine Eltern anhand der Noten leicht erkennen, ob das Ziel erreicht wurde.
3. A wie anspornend
Mit einem klaren Ziel vor Augen gehen Kinder motiviert an das Lernen heran. Tritt dann auch der erhoffte Erfolg ein und erreicht das Kind sein gesetztes Ziel, wirkt sich das positiv und ermutigend auf das weitere Lernen aus.
4. R wie realistisch
Das Ziel soll realistisch sein. Setzt sich ein leistungsschwächeres Kind, welches noch nie eine gute Note erreicht hat, als Ziel, in der nächsten Probe eine 1 zu schreiben und scheitert, ist es frustriert. Spätestens jetzt sollten Eltern mit ihrem Kind sprechen, um es vor einer Enttäuschung zu bewahren.
5. T wie terminierbar
Die anstehenden Proben werden in der 4. Klasse in der Regel eine Woche davor angekündigt. Mit einem richtigen Zeitplan ist genug Zeit, um den entsprechenden Stoff zu lernen und sein Ziel zu erreichen.
Das Fazit zum Thema Übertritt:
Alle Bestrebungen der Eltern sollten darauf ausgerichtet sein, das Kind stark zu machen. Je weniger Eltern Druck aufbauen und stattdessen ihre Kids unterstützen, desto leichter fällt es den Kindern, den Übertritt zu meistern und ihre Fähigkeiten voll zu entfalten.
Ein Überblick über die großen Theater und kleinen Bühnen in Nürnberg und Franken
Die Metropolregion hat jede Menge Kultur für Familien zu bieten. Nicht nur in der Stadt Nürnberg, sondern auch in Fürth, Erlangen, Roth, Schwabach, Ansbach, Feuchtwangen und Dinkelsbühl gibt es jede Menge Theater und Bühnen, die grandiose Theaterstücke zeigen!
Wir haben euch eine Liste der großen und kleinen Theater in der Region zusammengestellt. Eine enorme Auswahl an Stücken für Familien, für die Kleinen, aber auch die Großen bietet Bühnenspaß für jeden Geschmack.
Oft sind auch kurzfristig noch Karten zu haben. Stöbert durch die Programme und unterstützt unsere regionale Kultur mit eurem Besuch. Viele Theater machen ganz „großes Kino“ für kleine Preise: Ein besonderes Erlebnis für die ganze Familie, das sich immer lohnt!
Wie immer gilt: Bitte erkundigt euch vor Ort über freie Plätze und die aktuellen Vorstellungstermine.
„Mia, Sophie und ich wollen in den Ferien nach Griechenland fliegen, wir haben ein super Hotel gefunden, gar nicht so teuer und ein Wochenende nach Berlin wollen wir auch!“ „Aha“… Es war klar, dass das irgendwann kommt, aber doch nicht schon jetzt! Sie ist doch erst 16…!? Völlig normal, dass Teens lieber mit Freunden allein in den Urlaub wollen statt mit der Familie – und das sollen sie auch! Die Pauschalreise nach Kreta muss ja nicht als Erstes sein. Bei „kleinen“ Reisen allein können Jugendliche sich ausprobieren und bewähren. Planung ist alles – und ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Kind und Eltern.
iStock/RobertHoetink
Allein in den Urlaub – das sagt das Gesetz
Und zwar nichts Genaues. Kinder haben weder das Recht auf einen Urlaub allein ab einem bestimmten Alter, noch haben Eltern die Pflicht, das Kind allein losziehen zu lassen. Zu beurteilen, ob das Kind reif und verantwortungsvoll genug dazu ist, liegt in den Händen der Eltern, denn bis zum 18. Geburtstag geht nichts ohne deren Einverständnis. Sobald keine Aufsichtsperson dabei ist, besteht für Eltern die Gefahr, dass sie wegen Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden. Wie kann ein Urlaub allein aussehen und in welchem Alter, das hängt also stark vom Kind, den individuellen Familienregeln und dem Vertrauensverhältnis ab. Ein paar gesetzliche Regeln gibt es doch: So dürfen Kinder ab sechs Jahren alleine Zug fahren und mit zwölf allein fliegen. Sie sind dann sogenannte „UMs“ (unaccompanied minors), also Minderjährige ohne Begleitperson. Auf jeden Fall sollten minderjährige Kinder immer die Vollmacht der Eltern dabeihaben – zusammen mit Pass und Notfallkontakt.
“Allein” wohin und vor allem mit wem?
Mit der „Beschti“, BFF, Cutiie – der besten Freundin natürlich! Als Mama einer altersrelevanten Tochter weiß ich gar nicht, wie eigentlich Jungs ihre „Bffs“ nennen? Auf jeden Fall wollen fast alle Teens den ersten Urlaub ohne Eltern zusammen antreten: mit der besten Freundin bzw. dem besten Freund. Die Ideen sind vielfältig: Reiterferien, Sprachreise, Sport- oder Abenteuercamp, Jugendreisen, Städtetrip oder einfach mit Zelt und Zug ans Meer. Egal, wann und wie sie starten: Besser klein anfangen und langsam steigern – zunächst kurze Reisen, nicht so weit weg, erst mit Betreuung, dann ganz allein. Denn schnell sind sie 18, dann brauchen sie unsere Zustimmung nicht mehr und müssen Verantwortung tragen. Gut, wenn wir sie unterstützen, schon vorher Erfahrungen zu sammeln.
Allein mit dem Zug zu den Großeltern, ein Wochenende bei Cousins und Cousinen und regelmäßige Übernachtungen bei Freund*innen sind für die meisten Kinder die ersten „Urlaube“ allein. Bei Mädchen stehen anschließend Reiterferien hoch im Kurs, bei Jungs sind es Sport- oder Naturwochen. Mit etwa 14 Jahren werden organisierte Jugendreisen, Feriencamps und Sprachreisen interessant. Sonne, Strand, Abenteuer, ein fremdes Land, eine neue Sprache, das reizt viel mehr als der Familienurlaub. Das Angebot für Jugendliche ist groß. Eine gute Jugendreise bietet ein buntes Programm an Sport, Kultur, Sprache, aber auch Party und Abenteuer. Nach ersten kleinen Schritten und betreuten Reisen können Jugendliche ihren Radius erweitern.
Sex, Drugs & Rock’n Roll
Allein diese Kombination ist wohl für alle Teenagereltern das „worst case Szenario“. Will die 17-Jährige mit dem 19-jährigen Freund zum Rockkonzert oder eine Woche auf Kreta oder der 16-Jährige mit den Kumpels auf Fahrrad- oder Klettertour oder zu Rock im Park tendieren die meisten zu einem spontanen, klaren – NEIN! Keine gute Antwort. 16-Jährige dürfen in allen Ländern alkoholische Getränke kaufen, kommen hier wie dort an Drogen und für das „erste Mal“ müssen sie nicht verreisen. Eltern müssen alles dafür tun, mit ihren Teenagern in Kontakt zu bleiben, um so wichtige Themen wie Alkohol, Drogen und Sexualität zu besprechen. Ein Patentrezept gibt es nicht, Eltern kennen ihre Kinder am besten. Wichtig ist und bleibt das Vertrauensverhältnis, die gemeinsamen Erfahrungen, die Gewissheit, dass meistens alles gut geht – und Loslassen einfach dazu gehört.
Wer Lust hat, bei schönem Wetter einen Panoramablick auf die Alpen zu werfen, muss ganz schön weit fahren? Nicht unbedingt! Im Süden des Landkreises Ansbach und unweit von Wassertrüdingen, liegt der Hesselberg. Der höchste Berg Mittelfrankens erhebt sich weithin sichtbar über die Landschaft. Von Nürnberg aus ist er in etwa 75 Autominuten zu erreichen und ja, bei idealer Fernsicht kann man vom Gipfel aus das Alpenpanorama sehen! Alle, die es nicht glauben, können sich hier davon überzeugen: hesselberg.de/der-berg/alpenblick.html
Am Gipfelkreuz des Hesselbergs
Die Erholungsregion Hesselberg
Aber auch an allen anderen Tagen lohnt sich ein Familienausflug in die Hesselberg-Region! Im Städtedreieck Wassertrüdingen, Dinkelsbühl und Gunzenhausen gelegen, lässt sich eine leichte Wanderung über das Bergplateau auch mit einem Besuch in einem der drei Städtchen verbinden. Bei klarem Wetter wird man mit einer tollen Aussicht auf das Wörnitztal und die umliegende Gegend belohnt. Bereits die Römer wussten das zu schätzen und gründeten im nahen Ruffenhofen ein Kastell.
Um zum Gipfel des Hesselberges zu gelangen, mit dem Auto einfach in der Ortschaft Gerolfingen abbiegen und der Straße bis zum Berggipfel folgen. Hier kann man vom Parkplatz aus gemütlich den Höhenweg entlangspazieren. An verschiedenen Aussichtspunkten genießt man einen grandiosen Blick über die umliegende Landschaft. Und da der Rundweg vom Startpunkt aus einsehbar ist, kann man ihn, je nach Familienkondition, länger oder kürzer ausfallen lassen. Toll ist auch, dass man einerseits den langen Weg über die Osterwiese wählen oder direkt zum Gipfelkreuz hochsteigen kann.
Eine eindrucksvolle Familienwanderung haben wir vor ein paar Jahren an einem Tag mit grandiosem Winterwetter gemacht. Ausnahmsweise parkten wir das Auto auf halber Höhe an einem Seitenweg der Gipfelstraße und unterhalb der Landvolkshochschule Hesselberg. Wir folgten dem Feldweg durch frostige Wiesen und an vereisten Obstbäumen vorbei. Dann hielten wir uns rechts und wanderten in den bizarren Winterwald hinein. Dort stießen wir auf den ansteigenden Geologischen Lehr- und Wanderpfad. Dieser führt von Wittelshofen hinauf zum Gipfel. Zahlreiche Infotafeln erläutern entlang des Weges die geologischen Besonderheiten des Berges. Je höher wir kamen, desto mehr lichtete sich der Nebel und vereinzelte Sonnenstrahlen blitzten durch…
Eintauchen in den Hesselberger Winterwald
Oben am Hauptgipfel mit Gipfelkreuz waren wir tatsächlich über den Wolken angekommen! Zwar empfing uns kein panoramareicher Blick auf die Umgebung, dafür aber ungetrübter Sonnenschein und das geniale Gefühl über den Wolken zu sein.
Als Abstieg wählten wir einen kleinen Trampelpfad, der von der Osterwiese den Südhang hinunter und wieder hinein in den Nebel führt. Über die typische Wachholderheide- und Trockenrasen-Landschaft erreichten wir kurz vor Einbruch der Dunkelheit glücklich unseren Parkplatz. Was für eine Tour!
Blick vom Gipfelplateau
Es lohnt sich also auch im Winter Wanderungen durch unsere abwechslungsreiche, fränkische Landschaft zu unternehmen. Rund um die Metropolregion Nürnberg gibt es in allen Himmelsrichtungen tolle Ziele für Familien. Los geht‘s – auch diese Jahreszeit hat ihren Reiz!!!
Bildnachweis: Susanne Dobner
Beitragsbild: Über den Wolken – Blick vom Gipfelkreuz zur Osterwiese
Diese rechtlichen Änderungen in 2024 und 2025 sollten (werdende) Eltern kennen!
1) Ausrollen des Bundeseinheitlichen Elterngeldantrags seit 2023
Seit 2023 steht für die Beantragung von Elterngeld ein bundeseinheitliches Formular zur
Verfügung. Dieses wurde jedoch noch nicht flächendeckend eingeführt. Wer demnächst seinen Elterngeldantrag vorbereiten möchte, sollte sicherstellen die aktuelle Vorlage zu verwenden. Veraltete Anträge werden nicht akzeptiert. Derzeit ist der bundeseinheitliche Elterngeldantrag bereits in zwölf der 16 Bundesländer verfügbar (Stand: Dezember 2023).
Wer in einem der folgenden 11 Länder wohnt, kann den Elterngeldantrag direkt über die Plattform der Bundesregierung elterngeld-digital.de stellen: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.Auch das Saarland verwendet bereits den neuen Antrag; jedoch noch nicht als Online-Variante.
Achtung: Eltern die Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern oder Nordrhein-Westfalen wohnen, müssen das Antragsformular des jeweiligen Landes verwenden. Aktuell ist unklar, ob auch hier der bundeseinheitliche Elterngeldantrag eingeführt wird. Den aktuellen Antrag findest du auch immer bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Foto: AlexBarcley/Pixabay
2) Änderungen beim Eltern-Geld ab 1.4.2024
Kurz vor Weihnachten 2023 gab die Bundesregierung nach einem öffentlichen Aufschrei bezüglich ihrer ursprünglichen Einschränkungspläne zum Elterngeld neue Höchsteinkommensgrenzen und Restriktionen bei der Aufteilung der sogenannten Partnermonate bekannt:
Senkung der Höchsteinkommensgrenzen
Berechtigte haben Anspruch auf Elterngeld bis zu einem maximalen zu versteuernden Einkommen von:
• bis Ende März 2024: weiterhin 300.000 € (bzw. 250.000 € für Alleinerziehende)
• ab 1.4.2024: 200.000 € (bzw. 150.000 € für Alleinerziehende)
• ab 1.4.2025: 175.000 €
Wer darüber liegt, soll generell keinen Anspruch auf Elterngeld mehr haben.
Einschränkungen bei den Partnermonaten
Die sogenannten Partnermonate sind zwei zusätzliche Elterngeldmonate, die Eltern erhalten, wenn auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt. Diese Monate können bisher frei untereinander aufgeteilt und parallel genommen werden. Ab dem 1. April 2024 gilt die neue Einschränkung: “Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.” (Wortlaut der Gesetzesänderung)
Das bedeutet für Eltern:
• Nur einer der zwei Partnermonate im Basiselterngeld darf parallel zum Elterngeldbezug des anderen Elternteils genommen werden. Der andere Monat muss allein genommen werden.
• Einer der zwei Partnermonate muss innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes
genommen werden. Die Einschränkungen gelten nicht für Früh- und Mehrlingsgeburten und für ElterngeldPlus (= halbe Elterngeldhöhe, doppelte Anzahl Monate). Hier können die Monate weiterhin parallel genommen werden.
Einschätzung: Diese aktuelle Vorschrift bereitet werdenden Eltern erhebliche Schwierigkeiten. Besonders in der empfindlichen Wochenbettphase nach der Geburt wird es für viele Paare herausfordernder, dass zweite Elternteil die Mutter über mehrere Wochen unterstützt und gleichzeitig finanziell abgesichert bleibt. Früher ermöglichten die beiden Partnermonate genau das. Durch die Abschaffung des parallelen Bezugs ist dieser Zeitraum nun auf lediglich einen Monat beschränkt.
Weiteres Problem: Wird die längst überfällige geplante zehntägige Familienstartzeit nach der Geburt für den zweiten Elternteil endlich eingeführt wird (siehe nächster Absatz), wird dies wohl auf das Elterngeld angerechnet. Das macht es für die Eltern noch unattraktiver, den Partnermonat direkt nach der Geburt zu beantragen. Die gemeinsame Zeit verkürzt sich somit weiter auf zehn Tage. Status der Änderungen: Sicher. Die Anpassungen wurden im Dezember 2023 beschlossen und werden voraussichtlich gemäß den kommunizierten Daten umgesetzt.
Tipp: Es lohnt sich, seine individuelle Situation durch eine Elternzeit/-geldberatung durchspielen und prüfen zu lassen. Allein der monetäre Gewinn dadurch ist meist höher als die Investition in diesen Service.
3) Zweiwöchige Familienstartzeit für den zweiten Eltern-Teil
Um allen Familien einen guten Start zu ermöglichen, soll der zweite Elternteil künftig nach einer Geburt 10 Tage Sonderfreistellung von der Arbeit erhalten. Nicht nur Väter werden von der Gesetzesänderung profitieren; die Mutter kann auch eine andere Person benennen, sofern der andere Elternteil nicht mit ihr in einem Haushalt lebt. Diese Änderung ist äußerst begrüßenswert, denn Wenn der zweite Elternteil nach der Geburt bei seiner Familie sein möchte, muss er aktuell Urlaub nehmen, in Elternzeit gehen oder sich anderweitig von der Arbeit freistellen lassen.
Aktueller Stand zum Familienstartzeitgesetz
Die Einführung der sogenannten Familienstartzeit ist bereits im aktuellen Koalitionsvertrag
verankert. Damit wird eine EU-Vorgabe von 2019 umgesetzt, die schon im August 2022 hätte in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Nachdem die Regierung bisher wirtschaftliche Interessen priorisierte, sollte es nach Presseberichten mutmaßlich ab 1. Januar 2024 soweit sein. Diese Zeitschiene wurde jedoch nicht gehalten.
Aktuell gibt es einen sogenannten Referentenentwurf, der folgende Neuerungen vorsieht:
• Das Mutterschaftsgesetz soll entsprechend ergänzt werden.
• Der Partner/die Partnerin soll für die Zeit der Freistellung Partnerschaftslohn von seinem
Arbeitgeber erhalten, der über ein Umlageverfahren refinanziert wird.
• Die Höhe bemisst sich anhand des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten drei
Kalendermonate. Die Zahlung wird gemäß § 3 BEEG auf eventuelles Elterngeld
angerechnet.
• Die Zeit der Partnerfreistellung soll auf den Anspruch auf Elternzeit angerechnet werden.
Man bekommt die zehn Tage also nicht zusätzlich.
Status: Entsprechende Gesetzesänderungen wurden noch nicht beschlossen. Wann die Umsetzung kommt, ist unklar.
4) Abschaffung der Steuerklassen III und V für Eltern
Gemäß aktuellem Koalitionsvertrag (2021 bis 2025) plant die Bundesregierung, die SteuerklassenIII und V abzuschaffen. Mit dieser rechtlichen Änderung entfällt die bisherige Möglichkeit für gemeinsam Veranlagte, schon vor oder während der Schwangerschaft die Steuerklasse zu wechseln, um die Anspruchsgrundlage für mehr Elterngeld und Mutterschaftsgeld zu erhöhen. Status: Auch wenn in den Medien bereits verschiedene Startdaten diskutiert wurden, gibt es aktuell noch keine verbindlichen Aussagen darüber, wann die Änderung wirklich kommt. Interessant: Finanzminister Lindner hat in einem Interview bestätigt, dass den Bürgern durch die Änderung bzgl. Entgeltersatzleistungen wie dem Elterngeld keine Nachteile entstehen sollen. Wie dies umgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten.
5) Einführung der Kindergrundsicherung
2025 soll die Kindergrundsicherung eingeführt werden und das Kindergeld, den steuerlichen Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, das Bildungs- und Teilhabepaket und die
Kinderwohnkostenpauschale zusammenfassen.
Ziel des Vorhabens ist es, die Kinderarmut in Deutschland zu verringern und die
Chancengerechtigkeit unabhängig von der sozialen Herkunft zu steigern. Außerdem sollen die Gelder leichter zugänglich gemacht und der bürokratische Aufwand reduziert werden.
Die Höhe der Leistung soll sich aus einem fixen monatlichen Betrag in Höhe von 250 € pro Monat (wie das aktuelle Kindergeld) und ggf. flexiblen Zuschlägen, die vom Einkommen der Eltern abhängig sind, zusammensetzen. Der Betrag soll alle zwei Jahre angepasst werden.
Status: Die Bundesregierung hat im September 2023 den entsprechenden Gesetzentwurf zum neuen Bundeskindergrundsicherungsgesetz beschlossen. Nach aktuellen Angaben soll die Kindergrundsicherung am 1. Januar 2025 erstmals ausgezahlt werden. Einschätzung: Auch die Kindergrundsicherung ist bereits im Koalitionsvertrag der
Bundesregierung verankert. Im aktuellen Bundeshaushalt für 2024 wurde für das Projekt jedoch zunächst deutlich weniger Budget eingeplant als das Familienministerium forderte. Ob der geplante Starttermin des ambitionierten Projekts zu halten ist, ist derzeit fraglich.
Das aktuelle Namensrecht ist an vielen Stellen nicht mehr zeitgemäß und wird demnächst
modernisiert. Neben Heiratswilligen profitieren unter anderem auch werdende Eltern von den neuen Möglichkeiten, die die Namensrechtsreform bietet:
Die Wichtigsten Neuerungen zur Wahl des Nachnamens bei Neugeborenen
• Neugeborene dürfen künftig Doppel-Nachnamen tragen. Dieser darf aus maximal zwei
Nachnamen bestehen
• Eltern in eheähnlichen Lebensgemeinschaften, die keinen gemeinsamen Familiennamen
tragen, dürfen ihrem Kind einen Doppelnamen aus den Nachnamen beider Elternteile
geben
• Bei Doppelnachnamen können die Einzelnamen durch einen Bindestrich verbunden
werden, müssen aber nicht
• Doppelnamen dürfen nicht zu einem einzigen Namen verschmolzen werden, z. B. Müller
& Meier zu Müllermeier
Die Neuerungen treten voraussichtlich ab 1. Mai 2025 in Kraft, sodass Eltern ab dann neue
Möglichkeiten zur Namenswahl beim Nachnamen ihres Kindes haben.
Status: Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und
Geburtsnamensrechts im August 2023 verabschiedet. Die rechtzeitige Einführung scheint aktuellrealistisch zu sein.
Quellen:
– Bundeseinheitlicher Elterngeldantrag von Elterngeld Digital
– Gesetzesänderungen Elterngeld: Beschlussempfehlungen des Bundestags (S. 7)
– Aktuelle Regelungen: Broschüre “Elterngeld und Elternzeit” des BMFSFJ
– Familienstartzeit: Pressemitteilung des BMFSFJ
– Steueränderungen: siehe Koalitionsvertrag (2021 bis 2025)
– Kindergrundsicherung: Offizielle Informationen und Infopapier des BMFSFJ
– Namensrechtsreform: Informationen zur Modernisierung, FAQs zu den Änderungen und
Praxisbeispiele (BMJ)
Über die Autorin
Madlen Schrimpf ist Diplom-Kauffrau, Bankkauffrau und Mutter von zwei Kindern. Während ihrer Elternzeit gründete sie das Unternehmen ORGAMAMI und entwickelt seitdem Online-Angebote, die werdenden Eltern dabei helfen, ihre rechtlichen, finanziellen und organisatorischen To-dos zu kennen. Ihre Mission besteht darin, Schwangere über ihre Rechte und Optionen so gut aufzuklären, dass sie bestens informiert selbstbestimmte Entscheidungen für sich und ihr Kind treffen können und nicht – so wie Madlen selbst in der Schwangerschaft – ständig Angst haben, irgendwas zu übersehen und später die eine oder andere Entscheidung bereuen. Damit das nicht passiert, hat sie den ORGAMAMI Orga-Fahrplan mit allen 35 To-dos in der Schwangerschaft entwickelt, den du dir auf orgamami.de kostenlos herunterladen kannst. Instagram: @orgamami
Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn 2024 einige Anpassungen bei verschiedenen Leistungen vorgenommen, die (künftige) Eltern betreffen. Außerdem arbeitet sie aktuell an mehreren weiteren Änderungen, die werdende Mütter und Väter auf dem Schirm haben sollten. Verschaffe dir einen Überblick zu den aktuellen Plänen und erfahre, wann die Änderungen voraussichtlich kommen werden.
Anpassungen bei Eltern-Leistungen ab 1.1.2024
Kurz vor Jahresende 2023 kündigte die Regierung Entlastungen für Familien an. Ein Überblick:
Kinderzuschlag steigt
Ab dem 1. Januar 2024 wird der Kinderzuschlag von max. 250 Euro auf max. 292 Euro pro Monat und Kind erhört. Eltern, die zwar ausreichend für ihren eigenen Bedarf verdienen, bei denen das Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um sämtliche Familienkosten zu decken, erhalten zusätzlich diese Leistung.
Unterhaltsvorschuss steigt
Der Unterhaltsvorschuss steigt ab Januar 2024 monatlich altersabhängig um 43 bis 57 Euro aufmax. 230 bis 395 Euro. Den Vorschuss können Alleinerziehende beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen.
Kinderfreibetrag steigt
Der steuerliche Kinderfreibetrag, der alternativ zum Kindergeld in der Einkommenssteuer
Anwendung findet, erhöht sich 2024 auf 6.384 Euro pro Kind (360 € mehr als im Vorjahr). Im Laufe des Jahres soll eine weitere Erhöhung stattfinden. Hiervon profitieren vor allem
Besserverdienende.
Eltern können sich über diese rechtlichen Änderungen freuen!
Kinderkrankentage steigen
Für 2024 und 2025 wird die Anzahl der regulären Kinderkrankentage von jährlich 10 auf 15
Arbeitstage pro Kind und Elternteil erhöht; bei mehreren Kindern sind es maximal 35 Arbeitstage pro Elternteil. Für Alleinerziehende steigt die Zahl von 20 auf 30 Arbeitstage und maximal 70 Arbeitstage. Außerdem gibt es für stationär behandelte Kinder ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Neuerungen soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter fördern, nachdem die Corona-Sonderregelungen ausgelaufen sind.
Bürgergeld steigt
Der Regelbedarf für Alleinstehende steigt um 61 Euro bzw. für Paare mit Bedarfsgemeinschaft um 55 mehr je Partner:in. Für Kinder erhöht sich der Regelbedarf altersabhängig um 39 bis 51 Euro auf 357 bis 471 Euro. Schulkinder bekommen außerdem mehr Geld für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.
Weitere Änderungen
Neben diesen Erhöhungen steigt außerdem der gesetzliche Mindestlohn und das Pflegestudium wird attraktiver. Einschränkungen gibt es jedoch – wie oben zusammengefasst – beim Elterngeld.
Quelle: Anpassungen bei verschiedenen Leistungen ab 1.1.2024 – Pressemitteilung des BMFSFJ
Madlen Schrimpf ist Diplom-Kauffrau, Bankkauffrau und Mutter von zwei Kindern. Während ihrer Elternzeit gründete sie das Unternehmen ORGAMAMI und entwickelt seitdem Online-Angebote, die werdenden Eltern dabei helfen, ihre rechtlichen, finanziellen und organisatorischen To-dos zu kennen. Ihre Mission besteht darin, Schwangere über ihre Rechte und Optionen so gut aufzuklären, dass sie bestens informiert selbstbestimmte Entscheidungen für sich und ihr Kind treffen können und nicht – so wie Madlen selbst in der Schwangerschaft – ständig Angst haben, irgendwas zu übersehen und später die eine oder andere Entscheidung bereuen. Damit das nicht passiert, hat sie den ORGAMAMI Orga-Fahrplan mit allen 35 To-dos in der Schwangerschaft entwickelt, den du dir auf orgamami.de kostenlos herunterladen kannst. Instagram: @orgamami
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.